Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Elsa Projects Landau in der Pfalz, Deutschland
1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Elsa Projects (nachfolgend „Gesellschaft“) und ihren Kunden über Beratungs-, Analyse-, Planungs- und Vermittlungsleistungen.
(2) Kunden im Sinne dieser Bedingungen sind Unternehmer (§ 14 BGB) sowie Gründer und gewerbliche Auftraggeber.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
2 Leistungen der Gesellschaft
(1) Die Gesellschaft erbringt insbesondere folgende Leistungen:
Erstellung von Businessplänen
Erstellung von Pitch Decks
Finanzierungs- und Investorenvorbereitung
Markt- und Wettbewerbsanalysen
Unternehmens- und Projektberatung
Restrukturierungsberatung
Unterstützung bei Investorenkontakten
3 Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme, digitale Bestätigung oder Beauftragung zustande.
(3) Elektronische Kommunikation genügt der Schriftform.
4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zahlen vollständig und richtig zur Verfügung.
(2) Für die inhaltliche Richtigkeit haftet ausschließlich der Kunde.
(3) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern Projektfristen entsprechend.
5 Vergütung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus Angebot oder Vertrag.
(2) Es können Festpreise, Stundenhonorare oder erfolgsabhängige Vergütungen vereinbart werden.
(3) Erfolgsabhängige Vergütungen werden fällig, sobald ein vermitteltes Investment oder eine Finanzierung tatsächlich ausgezahlt wurde.
(4) Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
6 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
(3) Die Gesellschaft darf Leistungen bei Zahlungsverzug aussetzen.
7 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlichen Informationen.
(2) Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt über das Vertragsende hinaus
(3) Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
8 Haftung
(1) Die Gesellschaft haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Keine Haftung besteht für wirtschaftliche Entscheidungen des Kunden.
(4) Keine Haftung für nicht zustande kommende Finanzierungen oder Investitionen
(5) Die Haftung ist — außer bei Vorsatz — auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
9 Keine Rechts- oder Steuerberatung
Die Leistungen stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Der Kunde ist verpflichtet, hierfür eigene Fachberater hinzuzuziehen.
10 Nutzungsrechte an Unterlagen
(1) Erstellte Dokumente sind zur eigenen Nutzung bestimmt.
(2) Die Weitergabe oder Veröffentlichung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Unternehmens.
(3) Methoden, Vorlagen und Strukturen bleiben geistiges Eigentum der Gesellschaft.
11 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Projektverträge enden mit Leistungserbringung.
(2) Laufende Beratungsverträge können mit 30 Tagen Frist gekündigt werden.
(3) Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten.
12 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten für die Dauer der Störung.
13 Gerichtsstand und Recht
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist — soweit zulässig — Landau in der Pfalz.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.
